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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13 (https://dejure.org/2014,12157)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2014 - 3 Sa 372/13 (https://dejure.org/2014,12157)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 3 Sa 372/13 (https://dejure.org/2014,12157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 84 Abs 2 SGB 9
    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit - Darlegungs- und Beweislast bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit - Darlegungs- und Beweislast bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Packers; Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu den betrieblichen Auswirkungen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten und zum Einsatz auf anderen Arbeitsplätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Packers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit allein reichen für negative Gesundheitsprognose nicht aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Nicht erforderlich ist, dass es eine einzelne Krankheitsperiode von durchgängig mehr als sechs Wochen gab (BAG 24.03.2011 EzA § 84 SGB IX Nr. 8 = NZA 2011, 992).

    Durch es können aber solche mildere Mittel, z. B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55 = NZA-RR 2008, 515; 24.03.2011 EzA § 84 SGB IX Nr. 8 = NZA 2011, 992; LAG Düsseld. 20.01.2009 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 1).

    Folglich steht ein unterlassenes BEM einer Kündigung dann nicht entgegen, wenn sie auch durch das BEM nicht hätte verhindert werden können (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55; 24.03.2011 EzA § 84 SGB IX Nr. 8 = NZA 2011, 992; LAG Düsseld. 30.01.2009 KAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 1; s.a. LAG Hamm 29.03.2006 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 39).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2008 - 2 Sa 11/08

    Kündigung, personenbedingt, krankheitsbedingt, Erkrankung, langandauernde,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Eine danach begründete negative Gesundheitsprognose des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer dadurch entkräften, dass er darlegt, auf Grund welcher Umstände (etwa eine bevorstehende Operation, der fortgeschrittene Heilungsprozess, ggf. die Entdeckung eines neuartigen Heilmittels) mit seiner alsbaldigen Genesung und der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist (BAG 06.09.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 26; LAG SchlH 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518, oder inwieweit eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht, die keine Fehlzeiten erwarten lässt (s. BAG 19.04.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53).

    Daraufhin hat der Arbeitnehmer darzulegen, weshalb mit seiner alsbaldigen Genesung bzw. warum in Zukunft mit weniger häufigen Erkrankungen zu rechnen ist (z.B. auf Grund einer durchgeführten oder bevorstehenden Operation, eines fortgeschrittenen Heilungsprozesses; vgl. LAG SchlH 14.10.2002 ARST 2003, 190 LS; LAG SchlH 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518).

    Weigert sich der erkrankte Arbeitnehmer vorprozessual, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien, so ist es ihm dennoch nicht verwehrt, im Kündigungsschutzprozess die negative Gesundheitsprognose unter Bezugnahme auf ärztliches Zeugnis zu bestreiten (BAG 12.04.2002 EzA § 1 Krankheit Nr. 49; s.Preis/Greiner SAE 2004, 12 ff.; krit. LAG SchlH 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518).

  • LAG Köln, 15.10.2009 - 7 Sa 581/09

    Krankheitsbedingte Kündigung bei ungewöhnlicher Häufung von Kurzerkrankungen in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht dargelegt und keine Personalreserve vorhält (BAG 29.07.1993 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 40; LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS).

    Deshalb kann u.U. die Kündigung auch auf solche Kurzerkrankungen gestützt werden, die zwar je für sich gesehen als "ausgeheilt" angesehen werden können, in einem ausreichend lang bemessenen Referenzzeitraum aber in ungewöhnlicher Häufung und Varianz immer wieder aufgetreten sind (LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09, ZTR 2010, 606 LS).

    Es reicht dann nicht aus, die Einzeldiagnosen offen zu legen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und ohne näheren Vortrag pauschal unter Berufung auf das Zeugnis seiner Ärzte zu behaupten, die Einzelerkrankungen seien jeweils ausgeheilt, um die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern (zutr. LAG SchlH 03.11.2005 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37; s.a. LAG Köln 19.08.2005 - 4 Sa 335/05, EzA-SD 6/06, S. 13 LS u. LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS; Fettleibigkeit).

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 66/02

    Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers; Prognose bezüglich des künftigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Berücksichtigung finden können auch die schlechten Vermittlungschancen eines Ausländers auf dem Arbeitsmarkt (LAG SchlH 14.10.2002 ARST 2003, 190 LS).

    50 verschiedenen Fehlzeiten ausgefallen ist (LAG SchlH 14.10.2002 ARST 2003, 190 LS).

    Daraufhin hat der Arbeitnehmer darzulegen, weshalb mit seiner alsbaldigen Genesung bzw. warum in Zukunft mit weniger häufigen Erkrankungen zu rechnen ist (z.B. auf Grund einer durchgeführten oder bevorstehenden Operation, eines fortgeschrittenen Heilungsprozesses; vgl. LAG SchlH 14.10.2002 ARST 2003, 190 LS; LAG SchlH 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518).

  • LAG Hamm, 08.08.2007 - 18 Sa 396/07

    Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn die häufige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu nicht vermeidbaren Störungen des Betriebsablaufs führt, z. B. zu Maschinenstillständen, Produktionsausfall, Materialverlust (etwa bei rasch verderbenden Gütern), Überstunden, um den Produktionsausfall zu verhindern oder sonstige, mit zusätzlichen Kosten verbundene Maßnahmen zur Überbrückung des Produktionsausfalls verursacht werden (vgl. BAG 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 16.02.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25; 02.11.1983 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 13; LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS; APS/Dörner/Vossen § 1 KSchG Rn. 154 ff.).

    Die Summe der auf die prognoserelevanten Fehlzeiten (z. B. unter Ausschluss unfallbedingter und ausgeheilter einmaliger Erkrankungen, LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS) bis zu sechs Wochen pro Jahr anfallenden Entgeltfortzahlungskosten wird als die vom Arbeitgeber hinzunehmende Mindestgrenze verstanden (s. LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 306/07, AuR 2007, 444 LS).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07

    Entzug der Fahrerlaubnis - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn die häufige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu nicht vermeidbaren Störungen des Betriebsablaufs führt, z. B. zu Maschinenstillständen, Produktionsausfall, Materialverlust (etwa bei rasch verderbenden Gütern), Überstunden, um den Produktionsausfall zu verhindern oder sonstige, mit zusätzlichen Kosten verbundene Maßnahmen zur Überbrückung des Produktionsausfalls verursacht werden (vgl. BAG 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 16.02.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25; 02.11.1983 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 13; LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS; APS/Dörner/Vossen § 1 KSchG Rn. 154 ff.).

    Die Summe der auf die prognoserelevanten Fehlzeiten (z. B. unter Ausschluss unfallbedingter und ausgeheilter einmaliger Erkrankungen, LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS) bis zu sechs Wochen pro Jahr anfallenden Entgeltfortzahlungskosten wird als die vom Arbeitgeber hinzunehmende Mindestgrenze verstanden (s. LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 306/07, AuR 2007, 444 LS).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein BEM deswegen entbehrlich war, weil es wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers unter keinen Umständen ein positives Ergebnis hätte bringen können, trägt der Arbeitgeber (BAG 30.09.2010 EzA § 84 SGB IX Nr. 77 = NZA 2011, 39).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Durch es können aber solche mildere Mittel, z. B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55 = NZA-RR 2008, 515; 24.03.2011 EzA § 84 SGB IX Nr. 8 = NZA 2011, 992; LAG Düsseld. 20.01.2009 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 1).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Denn entscheidend ist nicht die wirtschaftliche Gesamtlage des Arbeitgebers, sondern die vertragsrechtlich bestimmte Zuordnung der gegenseitigen Ansprüche (BAG 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54 = NZA 2008, 593).
  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
    Für die Bemessung des Sechswochenzeitraums des § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX sind die dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 EFZG angezeigten Arbeitsunfähigkeitszeiten maßgeblich (BAG 13.03.2012 - 1 ABR 78/10, EzA-SD 12/2012 S. 19 LS = NZA 2012, 748).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder

  • LAG Nürnberg, 21.06.2006 - 4 (9) Sa 933/05

    Kündigung - lang anhaltende Krankheit - Prognose - betriebliche Auswirkungen -

  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

  • LAG Köln, 19.08.2005 - 4 Sa 335/05

    Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren

  • LAG Hamburg, 22.09.2011 - 1 Sa 34/11

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 29 Ca 422/08

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als wichtiger Grund für eine fristlose

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 7 Sa 447/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - kündigungsrelevante Fehlzeiten

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • ArbG Stuttgart, 02.03.2004 - 20 Ca 616/03

    Krankheitsbedingte Kündigung - Zumutbarkeitsgrenze

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